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15.11.2021

Aktuelle Corona Situation

Mitte der Woche hat der Berliner Senat vor dem Hintergrund der zunehmend angespannten Corona-Situation beschlossen, dass in Berlin Sportangebote in Hallen ab dem 15.11. nur noch im 2G-Rahmen, d.h. für Geimpfte oder Genesene stattfinden dürfen.

Insbesondere folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) ab Mo., 15.11.2021 zu beachten:

Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen).
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
Ausgenommen von der 2G-Regelung sind auch Sportangebote des ärztlich verordneten Rehabilitationssports (bspw. Herzsport).

Für Übungsleitende gilt wie für Personal mit Kundenkontakt, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2G-Regel fallen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren.

In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, stets mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation zwingend erforderlich.



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